Kosten

Da ich eine kassenärztliche Zulassung habe, übernimmt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten nach Antragstellung und Genehmigung der Psychotherapie die Kosten für die Sitzungen. Die Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen werden ohne Antragstellung und ohne eine Kostenzusage für die ambulante Psychotherapie zu haben, erstattet. Sie können also ohne vorherigen bürokratischem Aufwand mit diesen Terminen starten.

Unabhängig von der Art der Versicherung und der in Anspruch genommenen Leistung, stelle ich Ihnen die stattgefundenen psychotherapeutischen Sitzungen gemäß der GOP/GOÄ (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten bzw. für Ärzte) mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Steigerungssatz monatlich in Rechnung.

Auch hier übernimmt die Versicherung in der Regel bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Probatorik (also fünf Sitzungen) werden ohne Antrag erstattet. Da der Umfang der Leistungen für eine Psychotherapie je nach individuellen Vertragsbedingungen, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben, variieren kann, sollten Sie sich vor Beginn der ambulanten Psychotherapie erkundigen, ob und wenn ja, in welchem Umfang Sitzungen erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob bei Ihrer Versicherung bestimmte Vordrucke oder Formulare für die Antragstellung erforderlich sind. Die Rechnung ist wie üblich bei Privatpatient*innen zunächst privat zu bezahlen und kann bei der Krankenversicherung zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.

Psychotherapie ist beihilfefähig. Bitte fordern Sie zur Antragstellung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle die Formblätter an oder laden Sie diese einfach selbst herunter. Sobald wir den Antrag auf Psychotherapie stellen möchten, bringen Sie diese zur Sitzung mit. Dies verhindert unnötige Antragspausen zwischen den probatorischen Sitzungen (also den ersten fünf Sitzungen, die ohne Antrag erstattet werden) und dem Beginn der eigentlichen Psychotherapie. In der Regel erstattet die Beihilfestelle nach einer ausführlichen Antragstellung durch die Psychotherapeutin 40 Sitzungen problemlos. Teilweise kann es vorkommen, dass der Gutachter, der den Antrag im Auftrag der Beilhilfe genehmigt, nicht den vollen Satz befürwortet. In diesen Fällen entsteht trotz Kostenübernahme durch Ihre privater Krankenkasse und die Beihilfestelle eine Zuzahlung.

Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, stelle ich Ihnen wie bei Privatversicherten gemäß der GOP/GOÄ (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten bzw. für Ärzte) den 2,3- bis 3,5-fachen Steigerungssatz monatlich in Rechnung. Diese Kosten können Sie steuerlich absetzen. Als Selbstzahler*in sind Sie frei von bürokratischen Antragstellungen oder Leistungseinschränkungen. Rahmenbedingungen (Sitzungslänge, Rhythmus und Anzahl der Sitzungen) können individuell besprochen und festgelegt werden.

Diese Leistungen sind keine Heilbehandlung, somit keine Leistungen der Krankenversicherung. Die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Sie sind steuerlich absetzbar.